INKS: Inanspruchnahme der Kantonsstrasse
Die temporäre oder dauernde Inanspruchnahme von öffentlichem Grund im Bereich von Kantonsstrassen ist bewilligungspflichtig.
Über nachfolgenden Link können Sie online ein Gesuch um die temporäre oder dauernde Inanspruchnahme von öffentlichem Grund im Bereich von Kantonstrassen stellen.
Inanspruchnahme der Kantonsstrasse Link öffnet in einem neuen Fenster.
Für Gesuche in Verbindung von neuen Baugesuchen nutzen Sie bitte das Formular 5.0 Benützung von öffentlichem Grund auf der Webseite Formulare für Baugesuchsteller des Amtes für Gemeinden und Raumordnung oder reichen Sie das Baugesuch elektronisch auf eBau ein.